SteuerberaterVermietung & Verpachtung1. März 2017
Vermietung im Ausland
Schönen guten Tag,
ich habe seit kurzem einen Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung in der Schweiz. Die Wohnung hat mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft). Wohnhaft und Steuerpflicht ist in Deutschland.
Nun zu meinen Fragen:
Wo muss ich in der Steuererklärung Einnahmen oder vielleicht Gewinn für das Objekt angeben?
Wo muss ich in der Steuererklärung meine Ausgaben für das Objekt angeben?
Wo muss ich in der Steuererklärung die in der Schweiz gezahlte Steuerlast angeben?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
E
Verifizierter Experte
3. März 2017
Hallo,
das ergibt sich etwas verklausuliert aus den Formularstellen:
In Anlage AUS in Zeile 5/6: Vermietung und Verpachtung und "enthalten in Anlag V" und "Zeile 23" (siehe dort)
In Zeile 7 dann die Einkünfte (!), d.h. Einnahmen minus Ausgaben!
In Zeile 11 der Betrag...
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E
Verifizierter Experte
1. März 2017
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihres Einsatzes und im Rahmen einer ersten Orientierung kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben:
Sie müssen zunächst in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben und dort die (anteiligen) Einnahmen minus Ausgaben erfassen (nach Schweiz...
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