Unerwarteter Geldsegen vom Finanzamt | frag-einen.com
SteuerberaterVermietung & Verpachtung23. Januar 2022

Unerwarteter Geldsegen vom Finanzamt

Wir sind Angestellte und haben Mitte 2019 ein Haus gekauft und entsprechend bezahlt. Die Voreigentümer haben sich vertraglich ein einjähriges Wohnrecht vorbehalten gegen Mietzahlung. Von Mitte 2019 bis Mitte 2020 haben wir Mietzahlungen erhalten, danach sind die Voreigentümer ausgezogen und wir selbst in das Haus eingezogen. Für die Steuerklärung haben 2019 habe ich die Mieteinnahmen (insgesamt 4 Monate) angegeben, dafür aber auch die ganzen Kosten für das Haus anteilig für 4 Monate abgesetzt. Insgesamt ergab es einen Verlust und demzufolge eine Steuerrückzahlung. Das Finanzamt hat dies unter Vorbehalt (!) akzeptiert, aber gesagt, die endgültige Entscheidung würde erst mit der Steuer 2020 getroffen, wenn die "Gewinnerzielungsabsicht" feststehen würde. Für das Jahr 2020 haben wir 7 Monate Miete erhalten und demzufolge für 7 Monate die Kosten für das Haus abgesetzt. Es ergab sich insgesamt durch die Mieteinnahmen ein Gewinn, den wir entsprechend angegeben hatten. Das Ergebnis war nach unserer Steuererklärung eine Nachzahlung von etwa 800,- Euro. Dann die Überraschung: Das Finanzamt hat entgegen unserer Erklärung die Kosten für das Haus für volle 12 Monate abgesetzt und nicht etwa nur - wie angegeben - für 7 Monate. Das Ergebnis war dementsprechend insgesamt ein Verlust, was uns statt einer Nachzahlung eine freudige Rückzahlung beschert hat. Gleichzeitig mit dem Steuerbescheid von 2020 kam auch der Bescheid für 2019, der offensichtlich nun endgültig ist. Demzufolge haben wir mehr abgesetzt als wir eigentlich durften (nach meinem Verständnis), wir haben insgesamt mit der Miete keinerlei Gewinn erzielt (nach der Rechnung des Finanzamts), haben die Verluste komplett abgesetzt und haben nur einen unerwarteten Geldsegen auf dem Konto. Meine Frage: Was tue ich jetzt? Liegt das Finanzamt richtig oder haben die Mist gebaut? Falls letzteres: Muss ich irgendwie reagieren? Kann mir da noch irgendeine böse Überraschung drohen? Oder soll ich einfach gar nichts tun? Kann noch eine Nachforderung kommen?
C
Christian Welsch
· Veitsbronn
14. Januar 2013
Hallo! Das ist wirklich eine gute Frage. Normalerweise wird ja häufig nur noch voll elektronisch veranlagt (lt. eingereichter Erklärung via Elster). Möglicherweise hat hier der Sachbearbeiter einfach nur „geschlafen“ und manuell falsch „nachgebessert“. Viele Grüße!...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
13. Januar 2013
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Grundsätzlich wären Sie nicht verpflichtet das Finanzamt auf den Fehler im Steuerbescheid aufmerksam zu machen, wenn Sie die Daten und Angaben korrekt in der Anlage V angegeben haben. So wie Sie es geschildert haben...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

Eigene Frage stellen

Persönliche Antwort in <24h · Geld-zurück-Garantie

Jetzt Frage stellen →