Strafanzeige wegen hinterzogen Steuer | frag-einen.com
SteuerberaterVermietung & Verpachtung20. Juni 2021

Strafanzeige wegen hinterzogen Steuer

Guten Abend Ich hab ein riesengroßes Problem Ich schildere meine Situation Ich habe eine Wohnung mit einer Mieteinnahme Und ich habe ein Haus mit zwei Mieteinnahmen einmal Erdgeschoss und einmal erster Stock Irgendwie aus Dummheit oder was auch immer hab ich die Mieteinnahmen nicht im Finanzamt gemeldet Ich hab die Steuerklärung immer selber gemacht Bin leider nicht so extrem steuerlich tief im Thema Jetzt habe ich im März angefangen eine Wohnung beim Finanzamt nach zu melden Daraufhin kam auch ein Schreiben mit den Unterlagen die noch erwünscht sind Hab die Unterlagen hin geschickt und dann kam ein Steuerbescheid mit dem Betrag Den ich bezahlen muss Anschließend kam von einem anderen Finanzamt aus einer größeren Stadt einschreiben Dass dies als Selbstanzeige gewertet wird Und ich unter Verdacht steht Steuern hinter zogen zu haben Weil ich so lange gebraucht habe Die Wohnung nach zu melden Daraufhin habe ich beim Finanzamt das Schreiben in Kempten im Allgäu angerufen Und nachgefragt warum ich dieses Schreiben bekommen habe Weil ich nicht wusste dass wenn ich eine Wohnung nachreichen dies Selbstanzeige gewertet wird Der Herr am Telefon hat mich ausführlich beraten und gesagt Wenn nichts weiteres mehr versteckt wurde dass ich ohne Strafe Rauskomme Jetzt ist natürlich das Problem was ich leider nicht wusste dass ich am Anfang Gleich alles melden hätte müssen um straffrei rauszukommen Nun fehlt noch das Haus mit den beiden Mieteinnahmen Was ich dem Finanzamt noch nicht gemeldet habe Mir geht es dabei nicht gut Ich wollte nichts falsch machen Mein Hintergrund an der Situation War Dass ich erst mal das erste Objekt anmelden Und ein halbes ja später das zweite Objekt Um finanziell nicht alles auf einmal bezahlen zu müssen Aber anscheinend war das falsch und hab mich jetzt strafbar gemacht Können Sie mir bitte helfen was ich jetzt tun kann Danke im Voraus
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
29. Mai 2012
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage möchte ich vor dem Hintergrund des gebotenen Honorars, von dem die Hälfte an mich als Berater geht, den Rat erteilen, dass Sie sich hier auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen sollten. Der Anwalt so...
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