Gewinnerzielungsabsicht für bisher vermietetes Objekt - jetzt Büro zur Eigennutzung | frag-einen.com
SteuerberaterVermietung & Verpachtung27. Oktober 2019

Gewinnerzielungsabsicht für bisher vermietetes Objekt - jetzt Büro zur Eigennutzung

Wir haben im gleichen Haus ein kleines Appartement. Dieses wurde bisher vermietet und es wurde seit 2011 auch Gewinne (wenn auch kleine bis 1000 ) erzielt. Nachdem der Familienangehörige ausgezogen ist, habe ich mein separat gemietetes Büro aufgegeben und nutze das Appartement als Arbeitsraum für meine freiberufliche Tätigkeit. Kann nun eine nicht mehr vorhandene Gewinnerzielungsabsicht dazu führen, dass rückwirkend alle Verluste aus der Vermietung der Jahre vor 2010 aberkannt werden? Steuerlich habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit (EÜR) daher keine Büro-Mietausgaben mehr angesetzt, dafür auf der anderen Seite auch keine Anlage "Vermietung und Verpachtung" mehr ausgefüllt. Ist dies steuerlich korrekt? Oder muss ich fiktive Mietkosten bei der EÜR absetzen, um diese dann bei der Vermietung anzugeben? Mit freundlichen Grüßen
E
Verifizierter Experte
4. Dezember 2009
Sehr geehrter Fragesteller, Vermietungsabsicht bedeutet, dass Sie das Objekt vermieten möchten. Solange das vorliegt und Sie damit Gewinne erzielen möchten, können und müssen Sie Vermietungseinkünfte erklären. Danach ist möglicherweise ein Ansatz als Areitszimmer möglich. ...
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B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
3. Dezember 2009
Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis b...
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