Ersteherabrechnung aus Zwangsverwaltung und grundsätzliche Frage Reisekosten | frag-einen.com
SteuerberaterVermietung & Verpachtung7. Dezember 2018

Ersteherabrechnung aus Zwangsverwaltung und grundsätzliche Frage Reisekosten

1: Anlage V) Ich habe in 2017 (18.11.2017 Eigentumseintragung im GB) eine Eigentumswohnung erworben, diese befand sich in der Zwangsverwaltung, wurde allerdings von mir freihändig erworben. Nun habe ich vom Zwangsverwalter eine Ersteherabrechnung bekommen: + Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters anteilig für die Zeit vom 01.01.2017 - 18.11.2017 + vereinnahmte Kaltmieten anteilig für November und Dezember voll - Wohngeld anteilig für November und Dezember voll (wurde noch vom Konto des Zwangsverwalters abgebucht) - Grundsteuer für 2017 gesamt = Guthaben zu meinen Gunsten mit dem Hinweis, das die Nebenkostenabrechnung als neue Eigentümerin von mir gemacht werden muss. Wie ist das nun anzusetzen? Nebenkostenvorauszahlung = Umlagen? Grundsteuer für das komplette Jahr, oder nur anteilig ? Wie sieht es mit den anderen Werbungskosten aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung ab, die nicht umlagfähig waren? Für das gesamte Jahr oder wieder anteilig? 2: Anlage N) Ich arbeite als Grundschulleiterin und arbeite neuerdings in zwei Grundschulen als Direktorin. Ist es korrekt, dass die Fahrten zu der ersten und ursprünglichen Grundschule mit der Entfernungspauschle und alle Fahrten zu der zweiten und neuen Grundschule mit Reisekosten abgerechnet werden können? Vielen Dank!
E
Verifizierter Experte
11. Dezember 2018
Sehr geehrte Fragestellerin, die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale angesetzt, die Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten mit Reisekosten. Welche Tätigkeitsstätte als erste gilt, richtet sich entweder nach quantitativen Kriterien oder ist du...
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B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
7. Dezember 2018
Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis be...
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