Entscheidung des FA richtig ? | frag-einen.com
SteuerberaterVermietung & Verpachtung5. November 2017

Entscheidung des FA richtig ?

Frage zum Thema Vermietung u. Verpachtung: Seit Jahren habe ich im selbstgenutzten Haus eine Einliegerwohnung vermietet. In der Ekst-Erklärung 2016 habe ich wie in den letzten Jahren, neben der Miete von EU 408,-- kalt die Nebenkostenpauschale in Höhe von EU 92,-- als Einnahmen angesetzt. Diese betragen im Jahr Eu 1.104,--. Bei den Werbungskosten habe ich anteilig der vermieteten Wohnfläche (35,53 %) Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Heizung (Gas) , Schornsteinfeger, Versich, Schuldzinsen, Sofortabzug für Erhaltungaufwand, lineare Afa angestzt. Mein mit Lexware QuickSteuer ermitteltes Ergebnis: Mieteinnahmen inkl. Umlagen : EU 6.000,- anteilige Werbungskosten 6.021,-, Verlust – 21,- EU Das FA ermittelt einen Gewinn von EU 926,--. Begründung lt. Steuerbescheid v. 10.10.17: „Die Nebenkosten für Grundsteuer, Müll usw. wurden in Höhe der vereinnahmten Umlagen in Höhe von 1.104,-- Euro berücksichtigt. Es ist davon auszugehen dass sich die Beträge im Rahmen einer Wohngeldabrechnung mit dem Mieter ausgleichen“ Steuernachzahlung lt. FA EU 482, + 27,31 Soli = EU 509,31, nach meinen Berechnungen (Lexware) nach o.a. Vorgehensweise Eu 249,78. Anmerkung: mit meinem Mieter (Stiefsohn) habe ich eine Pauschalmiete von 500,-- warm vereinbart, da eine verbrauchsabhängige NK-Abrechnung für Heizung, Warmwasser, Wasser wegen fehlender Erfassungseinrichtungen nicht möglich ist. Frage: ist die Berechnung des FA korrekt? Macht ein Einspruch Sinn. Frist läuft ab 10.11.17 ab?
E
Verifizierter Experte
6. November 2017
Guten Abend .. Ja es ist tatsächlich die Warmiete die in solchen Fällen maßgeblich ist. Dazu müssen Sie die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten berücksichtigen. Schauen Sie mal unter dem Link, den ich in meiner Antwo...
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U
Steuerberater Udo Glinka
· Köln
6. November 2017
Sehr geehrter Fragesteller! Ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt. Das Finanzamt scheint Ihre Werbungskosten gekürzt zu haben, weil es von einer verbiliigten Vermietung ausgeht, da die umlegbaren Werbungskosten di...
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