SteuerberaterUmsatzsteuer30. August 2021
Umsatzsteuererklärung Reverse Charge
Ich verkaufe Apps im Appstore. Dadurch entstehen Einnahmen die im Reverse Charge Verfahren abgerechnet werden. Diese wurden in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.
Frage: Wo in der Umsatzsteuererklärung 2020 müssen diese Umsätze angegeben werden?
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
13. November 2012
Guten Tag,
Einnahmen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, wären in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 112 der Umsatzsteuererklärung einzutragen. In den Erläuterungen zur Umsatzsteuererklärung heißt es:
Zeile 112
Einzutragen sind die nach § 3a Abs. 2 UStG im übri...
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