SteuerberaterUmsatzsteuer22. Dezember 2020
Sprung vom Kleingewerbetreibenden zur Regelbesteuerung
Guten Tag, ich bin selbstständiger IT-Dienstleister und habe bislang von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Die Umsätze der Vorjahre lagen jeweils unter 17.500. In diesem Jahr konnte ich glücklicherweise mehr arbeiten und darf nun zum Jahresende noch einige Rechnungen stellen. Da ich dieses Jahr zusätzlich zu meinen Leistungen auch etwas Hardware für meine umsatzsteuerpflichtigen Kunden kaufen musste (und für mich selbst im Frühjahr ein Notebook sowie Peripherie angeschafft habe), frage ich mich ob es sinnvoll wäre ab diesem Jahr (rückwirkend) zur Umsatzsteuer zu optieren und diese jetzt auch auf den Rechnungen auszuweisen. Was müsste ich beachten? Wie ist das Finanzamt zu informieren? Was würde noch auf mich zukommen (außer für 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden zu sein)? Ich habe Ende letzten Jahres eine Abschlagsrechnung geschrieben, zu der jetzt eine Endrechnung gestellt werden soll. Würde dort nur auf den dieses Jahr anfallenden Betrag die Umsatzsteuer berechnet werden oder auch auf die schon entrichtete Abschlagssumme? Vielen Dank! Florian Scholz
E
Verifizierter Experte
8. August 2011
Hallo Herr Scholz,
grundsätzlich ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nur für das gesamte Kalenderjahr möglich. Sie müssten dann also rückwirkend zum 1.1.2020 umsatzsteuerpflichtig werden. In dem Fall würden Sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bz...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
7. August 2011
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Sinnvoll wäre ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dann, wenn sich unter dem Strich für Sie eine Erstattung ergeben würde bzw. ...
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