SteuerberaterUmsatzsteuer6. Januar 2022
Kleinunternehmerregelung und Freiberufler
Guten Tag,
ich bin Kleinunternehmerin (Kosmetikbereich) und möchte zusätzlich die Tätigkeit der Berufsbetreuerin ausüben. Der Berufsbetreuer ist eine freiberufliche Tätigkeit und unterliegt NICHT der Umsatzsteuer.
Mit dem Einkommen als Berufsbetreuerin werde ich auf jeden Fall über die Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR/Jahr kommen. Wird dann automatisch mein Umsatz im Kosmetikbereich umsatzsteuerpflichtig (auch wenn es weiterhin unter 22.000 EUR) ist oder zählen diese beide Einkommen getrennt und ich kann weiterhin Kleinunternehmerin im Kosmetikbereich bleiben?
Vielen Dank für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Hirsch
C
Christian Welsch
· Veitsbronn
8. Januar 2013
Hallo Frau Hirsch,
die Umsätze aus dem Kosmetikbereich tragen Sie in der Anlage EÜR dann in der Zeile 11 ein (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) und die Umsätze aus der Berufsbetreuung in Zeile 15 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzs...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
7. Januar 2013
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG den Betrag von 2...
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