Buchen über Interimskonto | frag-einen.com
SteuerberaterUmsatzsteuer6. April 2022

Buchen über Interimskonto

Eine deutsche GmbH hat eine italienische Mutter und kauft dort Waren, liefert aber auch Waren zurück. Also ist die ital. Mutter sowohl Debitor und Kreditor. Nun hat der ital. Debitor Ware der deutschen GmbH erhalten, es wurde eine Rechnung gestellt und die ital. Mutter hat eine Gutschrift für den Kreditor erstellt. Wie wird dieser Vorgang verbucht um steuerrechtlich korrekt zu sein, da es sich ja um innergemeinschaftliche Lieferungen handeln und nicht um innerbetrieblichen Warenaustausch. Dieser Warenfluss muss ja auch in die zusammenfassende Meldung. Die ital. Mutter ist der Meinung das nur eine Gutschrift des Kreditors ausreicht. Die Meinung der deutschen GmbH ist, dass eine Rechnung korrekt ist, diese über die Gutschrift ausgebucht wird und der Wert einem Interimskonto (SKR03 z.B. 1361) zugebucht wird und Rechnungen des Kreditors eben über das Interimskonto bezahlt werden. Welcher Weg ist für das deutsche Steuerrecht, dem die GmbH unterliegt, richtig ?
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
3. März 2013
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