Privateinlage und Entnahme bei EÜR | frag-einen.com
SteuerberaterSteuererklärung31. März 2021

Privateinlage und Entnahme bei EÜR

Sehr geehrte Damen und Herren, Ist es korrekt dass Privateinlagen sowie Privatentnahmen in der EÜR in Zeile 125 und 126 aufgrführt werden müssen, selbst wenn für die Entnahmen keine Schuldzinsen oder Überentnahmen entstanden sind? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
14. Februar 2012
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebni...
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