SteuerberaterSteuererklärung16. März 2021
Finanzamt Schätzung wegen fehlender Schlussbilanz
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich habe es versäumt für meine KG eine Schlussbilanz beim Finanzamt einzureichen. Die Firma wurde aufgelöst.
Jetzt hat das Finanzamt eine Schätzung gemacht, die natürlich völlig überzogen ist. Die neue Gesonderte Feststellung der Einkünfte erging nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben.
Das Finanzamt fordert eine Schlussbilanz und hat mir dazu eine Frist gesetzt. Leider benötige ich 1 Monat länger Zeit um die fehlenden Unterlagen einzureichen.
Was sollte ich jetzt am besten dem Finanzamt mitteilen, damit sie den Einspruch nicht ablehnen, sondern die Frist verlängert wird.
Ich hoffe auf Hilfe!
E
Verifizierter Experte
17. Januar 2012
Hallo!
Ja, solange der Bescheid nach Paragraph 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, können Sie auch nach erfolglosem/abgelehntem Einspruch eine Änderung herbeiführen.
Viele Grüße!...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
14. Januar 2012
Guten Tag,
teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, dass Sie (zur Not "corona-bedingt") etwas mehr Zeit benötigen um die notwendigen Unterlagen zu erstellen und bitten Sie um Fristverlängerung um einen Monat. In der Regel wird die Frist derzeit recht großzügig verlängert. Manchmal ...
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