SteuerberaterSteuererklärung14. Januar 2022
Einnahmen Untervermietung Erstwohnung vs. Ausgaben temporäre Zweitwohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Dauerbaustelle habe ich meine Wohnung temporär untervermietet (8 Monate) und habe mir in diesem Zeitraum eine "Ersatzwohnung" in der gleichen Stadt angemietet, da mir der Baulärm zu viel wurde.
Als Untermiete erhalte ich 700 Euro.
Die Miete der "Ersatzwohnung" beträgt 800 Euro.
WIe ist hier im Hinblick auf die Steuererklärung vorzugehen?
Natürlich handelt es sich nicht um einen "beruflich veranlassten temporären Umzug" in eine andere Stadt (notwendige doppelte Haushaltsführung). Ich habe mich aufgrund der persönlichen Umstände (Baustelle und Lärm) dazu entschieden
Die "Mieteinnahmen" i.h.v. 5.600 Euro sind jsomit a auch nicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" entstanden, ich habe mich ja dadurch nicht bereichert, im Gegenteil.
In der Steuersoftware kann ich zwar Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit Vermietung erfassen - jedoch verstehe ich dies so, dass ich dort bei den Kosten nur jene Kosten eintragen darf, die im Bezug auf die Untervermietete Wohnung entstanden sind (Nebenkosten etc.).
Ich möchte natürlich vermeiden, dass ich Steuer für die Einnahmen aus der Untervermietung abführen muss, da ich ja nachweislich - wenn auch in der gleichen Stadt und aus privaten Gründen (Lärm durch Dauerbaustelle) in einem anderen Objekt eine Höhe Miete zahle.
Trage ich das dann trotzdem in der Rubrik "doppelte Haushaltsführung" ein oder gibt es hier einen anderen Weg?
Vielen Dank.
E
Verifizierter Experte
12. Januar 2013
Vielen Dank für die positive Rückmeldung!...
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B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
11. Januar 2013
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebni...
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