SteuerberaterSteuererklärung4. Februar 2022
Aufteilung Erhaltungskopsten bei Verkauf
Mein Bruder und ich besitzen zu je 50% ein MFH. Dabei gibt es noch eine Reihe von Erhaltungsaufwendungen, die über mehrere Jahre verteilt werden. Zum 01.05.2021 verkauft mein Bruder seinen 50%-Anteil an eine GbR, die sich aus meinen 3 Kindern und mir bildet. Mein 50-%Anteil verbleibt bei mir.
Wie sind die Erhaltungsaufwendungen bei den beiden Steuererklärungen 1.1.-30.4. und 1.5.-31.12. bzw. Folgejahre zu berücksichtigen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
26. Januar 2013
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
In § 82b EStDV heißt es in Abs. 2:
"Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsau...
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