SteuerberaterSteuererklärung11. März 2021
Als Kleinunternehmer im Sinne der SVA Steuererklärung vergessen
Guten Tag,
ich meldete im Dezember 2017 ein freies Gewerbe (als Kleingewerbe im Sinne der SVA) an, welches im November 2018 wieder abgemeldet wurde. Mein Umsatz betrug 2017 0€, im Jahr 2018 betrug mein Umsatz ca. 700 Euro. Insgesamt machte ich 2018 einen Verlust von -500€. Da ich Schüler war und jetzt Student bin, waren dies meine einzigen Einnahmen. Dummerweiße habe ich nie eine Steuererklärung abgegeben, jedoch bis heute auch keine Aufforderung oder ähnliches bekommen. Jetzt befürchte ich, dass eine Strafzahlung nachkommen könnte? Wie realistisch ist das nach dieser langen Zeit? Soll ich jetzt noch eine Steuererklärung für 2017 und 2018 nachreichen?
Ich lebe übrigens in Österreich.
Danke für Ihre Hilfe!
mfG L.M
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
2. Januar 2012
Guten Abend,
Sie sollten unbedingt die Steuererklärungen abgeben, damit das Finanzamt keine Verspätungszuschläge gegen Sie festsetzt. Eine andere Strafe ist nicht zu erwarten, insbesondere weil die Einnahmen gering waren und Sie einen Verlust erzielt haben.
Viele Grüße!
Kn...
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