SteuerberaterJahresabschluss22. Juni 2020
Zahlungseingänge über externe Zahlungsanbieter - wann ist der Gewinn realisiert?
Hallo,
folgender Sachverhalt: Wir generieren weltweite Umsätze in elektronischen Dienstleistungen über eine Online -Plattform. Die Zahlungen ( Kreditkartenzahlungen) gehen an externe Zahlungsanbieter. Diese zahlen in unregelmäßigen Abständen und unter Sicherheitseinbehalten das Geld an unsere Bank aus.
Die Umsatzzahlen buchen wir auf ein Konto" Kreditbank",unterteilt in Inland, EU, Drittland . Wenn Geld von den Anbietern eingeht, wird umgebucht.Das Problem: Dadurch, dass diese Zahlungsanbieter jeodch unübersichtlich viel Geld einbehalten, das Geld teils auch verschwunden ist und nur ein Bruchteil auf unsere Hausbank ankommt, versteuern wir ja auch Umsätze, von denen wir wir aber kein Geld erhalten haben bzw. werden.
Die Leistung ansich wird sofort erbracht -Kunde kauft online die Dienstleistung und erhält diese sofort automatisch. Rechnungen werden ebenso über eine Software erstellt, die Umätze aufgeführt. Auf dem Konto " Kreditbank" häuft sich nun monatlich natürlich Geld aus den erfassten Umsätzen an, welches nicht bei uns ankommt.
Nun die wichtige Frage: Wann gilt denn der Gewinn als realisiert in diesem Fall? Womöglich erst bei Geldeingang auf unserer Hausbank? Allerdings ist dann aufgrund der willkürlichen Teilauszahlung der Anbieter die steuerliche Zuordnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht nachvollziehbar. Wie buche ich das verlorene Geld aus? Aufgrund unserer High Risk Einstufung, sind es leider nur ausländische Anbieter, die das alles nicht so eng sehen und keine Abrechnung bzw. Aufstellung erstellen.
E
Verifizierter Experte
28. Februar 2011
Hallo!
Ja, genau. Sie buchen quasi Forderung an Zahlungsanbieter gegen Forderung an Kunden.
Auf Basis der Ausgangsforderung müssten Sie dann zunächst die Voranmeldung erstellen, also so tun, als ob alles bezahlt werden würde.
Wenn dann später das Geld nicht kommt, dann müs...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
28. Februar 2011
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. ...
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