SteuerberaterJahresabschluss4. April 2021
Welche Einlagen und Entnahmen sind gemeint?
Eine Frage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung: Ein Kommanditist muss hier die Anlege FE5 ausfüllen und gefragt sind ab Zeile 4 Entnahmen und Einlagen.
Sind hier nur Einlagen/Entnahmen einzutragen, die das Festkapital/Haftkapital betreffen, oder ist hier die Summe aller Einlagen/Entnahmen (also auch Veränderungen beim variablen Kapital gemeint)? Veränderungen hat es beim Festkapital/Haftkapital nicht gegeben. Es wurden nur diverse Warenrechnungen für den Betrieb bezahlt.
Der Kommanditist hat eine Hafteinlage von 5000 Euro, das Festkapital beträgt 20.000 Euro und der Verlust beträgt aus laufendem Gewerbetrieb 10.000 Euro und im Sonderbetriebsvermögen 15.000 Euro.
Die KG hat als Gesellschafter zwei natürliche Personen.
E
Verifizierter Experte
21. Februar 2012
Hallo!
Diese Eintragungen haben ggfs. Einfluss auf den Schuldzinsenabzug der KG nach § 4 abs. 4a EStG. Sollten mehr Entnahmen als Einlagen und Gewinn vorhanden sein (Überentnahmen), dann werden Schuldzinsen für die Beanspruchung von Kontokorrentzinsen ggfs. gekürzt. Sollte die...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
19. Februar 2012
Guten Tag,
die Eintragungen betreffen die „normalen“ Einlagen und Entnahmen und nicht die Einzahlungen auf das Haftkapital oder Festkapital. Daher wären hier die Einlagen aus der Begleichung der Warenrechnungen einzutragen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater ...
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