Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a EStG in der EÜR | frag-einen.com
SteuerberaterJahresabschluss29. April 2021

Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a EStG in der EÜR

Sind das die Entnahmen aus der Kasse und alle Entnahmen vom Bankkonto, welche ich für meinen Lebensunterhalt benötige? Wäre es dann korrekt, dass man als Einzelunternehmer einfach alle Betriebsausgaben als Einlagen und alle Betriebseinnahmen (abzüglich Guthaben auf Konto) als Entnahmen dort einträgt? Theoretisch stimmt das doch meistens, weil das ja genau das ist, was ein Einzelunternehmer macht. Warum sollen die Angaben gemacht werden? Wozu dienen diese überhaupt?
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
15. März 2012
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