Betriebsaufgabe und Wiederaufnahme | frag-einen.com
SteuerberaterJahresabschluss9. Dezember 2019

Betriebsaufgabe und Wiederaufnahme

Ich hatte seit 2012 ein Gewerbe angemeldet, in dem ich zuerst hauptberuflich tätig war (lediglich ich selber, ohne Angestellte) und ab 2015 nebenberuflich, da ich mich bei einer Firma hatte anstellen lassen und das Gewerbe für ein paar Nebeneinkünfte habe laufen lassen. Mitte Juni 2019 bin ich ins außereuropäische Ausland gezogen, habe mich in Deutschland abgemeldet und das Gewerbe aufgegeben. Nun kommt es so, dass ich unvorhergesehener Weise in zwei Wochen wieder nach Deutschland zurückkehre und auch wieder selbstständig tätig sein werde. Über die Jahre hat sich natürlich einiges an Betriebsvermögen angesammelt, das ich mit der nächsten Steuererklärung zur Aufgabe abrechnen müsste. Gibt es eine Möglichkeit besagtes Gewerbe vor dem Jahresende wieder aufzunehmen und so die Aufgabe des Betriebs und all seinem Vermögen rückgängig zu machen? Gibt es sonst noch etwas, dass ich beachten sollte?
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
27. Januar 2010
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