SteuerberaterImmobilienbesteuerung11. März 2021
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf als Scheidungsfolge
2015 erwerben Eheleute eine Immobilie und bewohnen diese mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern. Eheleute trennen sich im April 2019, Immobilie wird auf Antrag der Ehefrau ihr zur alleinigen Nutzung mit den minderjährigen Kindern zugewiesen. Ehemann zieht aus, erklärt jedoch gegenüber der Ehefrau seine Rückkehrabsicht in die Ehewohnung gem. § 1361B Abs. 4 BGB. Da es zu keiner einvernehmlichen Regelung bzgl. der Immobilie kommt, entscheiden die Eheleute 2021 die Immobilie zu verkaufen. Für den Ehemann wäre im Normalfall Spekulationssteuer fällig, da er die Immobilie nicht selbst bewohnt und zwischen seinem Auszug und dem Verkauf mehr zwei Jahre vergangen sind. Allerdings war sein Auszug nicht freiwillig, sondern die Folge eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Antrag der Ehefrau. Welche Rolle spielt dieser Umstand? Vielen Dank für Ihre Antwort.
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
2. Januar 2012
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung sowie unter Berücksichtigung des Honorareinsatzes (50% bekommt der Berater) Stellung nehmen.
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist nach den Erläuterunge...
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