Spekulationsfrist bei Selbstnutzung und Vermietung | frag-einen.com
SteuerberaterImmobilienbesteuerung7. Mai 2021

Spekulationsfrist bei Selbstnutzung und Vermietung

Wir besitzen einen ehemaligen Bauernhof mit Nebengebäuden und einer Weide, auf der sich u.a. zwei Bauplätze befinden. Der Kaufvertrag ist vom 20.06.2017 und in diesem sind Wohnhaus (plus Hoffläche), die Nebengebäude (als Gruppe) und die Weide einzeln aufgeführt und "bepreist". Seit 23.12.2019 bewohnen wir das Wohnhaus selbst, die Nebengebäude sind teilweise an unsere Firma (UG, seit 2017) vermietet teilweise selbst genutzt, auf der Weide grasen unsere Schafe (Hobby). Wann können wir (welchen Teil) ohne Spekulationssteuer verkaufen?
E
Verifizierter Experte
11. April 2012
Guten Morgen, grundsätzlich ist eine Aufteilung möglich, sofern diese nicht völlig von der Realität abweicht. Das Finanzamt könnte hier grundsätzlich schon eine abweichende Beurteilung vornehmen (z.B. Bodenrichtwerte, vergleichbare Verkäufe in der Region). Von daher wäre es in...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
5. April 2012
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung. Beachten Sie aber bitte, dass diese Form der Beratung eine persönliche Beratung nicht gänzlich ersetzen kann. Grundsätzlich kann der Anteil der...
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