Erwerb geteilter Immobilie innerhalb 10 Jahre - Spekulations- und Schenkungssteuer | frag-einen.com
SteuerberaterImmobilienbesteuerung12. Januar 2022

Erwerb geteilter Immobilie innerhalb 10 Jahre - Spekulations- und Schenkungssteuer

Hi zusammen, aktuell besitze ich eine Eigentumswohnung zusammen mit meinem Onkel. Die Eigentumsverhältnisse sind jeweils zu Hälfte aufgeteilt (50/50). Die Eigentumswohnung haben wir im September 2017 für einen Kaufpreis von 400.000€ (200.000/200.000) erworben. Nun würde ich gerne den Anteil meines Onkels übernehmen. Als Kaufpreis haben wir 220.000€ vereinbart. Nun liegen wir ja innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb der Immobilie, das bedeutet das Finanzamt kann eine Spekulationssteuer erheben. Wenn ich mich richtig informiert habe, wird diese Spekulationssteuer auf die Gewinnspanne von 20.000€ erhoben. Davon können wiederum gewinnmindernde Kosten abgezogen werden (Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Kosten für Grundbucheintragung, Maklergebühren, Reparatur- /Modernisierungskosten etc.). Seit Erwerb dieser Immobilien wohnt mein Opa und seine Frau in dieser Wohnung (falls relevant). Meine Fragen an Sie, habe ich den Sachverhalt oben richtig eingeschätzt? Wird bei der Veräußerung eine Spekulationssteuer für meinen Onkel fällig? Was wäre wenn wir einen Verkaufspreis von 200.000€ festlegen? Würde diese Steuer dann ebenfalls anfallen? Der Marktwert dieser Eigentumswohnung ist höher einzuschätzen. Kann es ein, dass das Finanzamt noch einen Schenkungssteuer für die Differenz erhebt? Und gibt es evtl. Gründe die den Kaufpreis von 220.000€ rechtfertigen und das Finanzamt damit keine Spekulationsteuer erheben kann? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Max
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
10. Januar 2013
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