Denkmal AfA bei Eigennutz | frag-einen.com
SteuerberaterImmobilienbesteuerung17. März 2022

Denkmal AfA bei Eigennutz

Guten Tag, wir planen den Kauf einer sanierten Eigentumswohnung mit Kauf vom Bauträger. Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Werksgebäude mit Denkmalschutz. Bei unseren Recherchen im Internet haben wir lesen können, dass anders als bei Neubauten bei einem Eigennutz eine Abschreibung der Immobilie möglich ist. Für uns stellt sich die Frage welche Unterlagen notwendig sind, damit das Finanzamt die Denkmal AfA bei Eigennutz (nicht Vermietung) anerkennt? Welche Dokumente muss uns der Bauträger zur Verfügung stellen? Wichtig ist anzumerken, dass das Objekt aktuell saniert wird und saniert vom Bauträger übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fischer
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
22. Februar 2013
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Grundsätzlich können Sie Aufwendungen für ein Baudenkmal bei Eigennutzung als Sonderausgabe nach § 10f EStG geltend machen (10 Jahre á 9%). Nach dem Gesetzeswortlaut heißt es: "Der Steuerpflichtige kann die erhöh...
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