steuerbefreite Bareinnahme verbuchen | frag-einen.com
SteuerberaterGuV14. September 2020

steuerbefreite Bareinnahme verbuchen

Guten Tag, ich arbeite u.a. für eine Verbraucherschutzorganisation. Bei der Vor-Ort-Beratung erhalte ich vom Kunden X€ Bar als Zuzahlung (Eigenbetrag). Dieser ist steuerbefreit. Normalerweise würde ich diese X€ als „durchlaufender Posten“ buchen und an die Organisation weiterleiten. Um Aufwand zu vermeiden soll ich die X€ behalten und ziehe sie in meiner Rechnung an die Organisation ab. Ich erhalte also Geld vom Kunden, dass ich behalte (Einnahme) und den Rest von der Verbraucherschutzorganisation (die aus Bundesmitteln dann meine Rechnung bezahlt bekommt). Frage: Wie verbuche ich diese X€ in der EÜR (Buchungssatz). Meine Eigene Lösung wäre die Einnahme an Konto 8100, „sonstige Steuerfreie Umsätze“ zu buchen. Hätte den Vorteil, dass ich keine Steuer rechtswidrig buche und die 30€ am Jahresende mit meinem Individualsteuersatz ordnungsgemäß dem Fiskus zur Versteuerung nachweise. Lösung? Besten Dank!!
E
Verifizierter Experte
27. April 2011
Hallo! Nur mal angenommen, Sie bekämen eigentlich 100 EUR zzgl. USt, aktuell also 116 EUR von der Organisation. 30 EUR zahlt der Kunde vorab an Sie, wobei der Betrag eigentlich für die Organisation ist. Dann würden Sie ja der Organisation 116 EUR abzgl. 30 EUR (bereits erh...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
20. April 2011
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Grundsätzlich ist Ihr Vorschlag der Verbuchung in Ordnung, da Sie am Ende ja den gleichen Betrag versteuern (so, wie wenn Sie das Geld an die Organisation weiterleiten und diese dann Ihre Rechnung vollständig zahlt)...
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