SteuerberaterGuV29. März 2018
Scheinselbständigkeit
Ich betreibe als Freiberufler eine Kampfsport-Schule. Nun möchten zwei langjährige Schüler Trainingseinheiten übernehmen, was natürlich nicht kostenlos geschehen soll. Es geht dabei um Beträge in Höhe von ca. 600 Euro pro person und Jahr.
Wie muss das in der EÜR angegeben werden, ohne in den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu kommen bzw. Sozialabgaben zu zahlen sind?
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
29. März 2018
Sehr geehrter Fragesteller,
erne beantworte ich Ihre Frage anhand der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, ohne dezidierte Prüfung Ihres Einzelfalles.
Solange aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine selbständige Beschäftigung vorliegt, geben Sie diese Aufwendunge...
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