SteuerberaterGuV21. September 2021
EÜR mit Darlehen
Es handelt sich um eine Unternehmensgründung (Einzelunternehmen) mit einem KfW-Kredit von 30.000€.
Folgendes Szenario:
Anschaffungskosten i.H.v. 20.000€, die als GWG direkt als Betriebsausgabe abgerechnet werden können
Weitere Betriebsausgaben i.H.v. 10.000€ im laufenden Geschäftsjahr.
Einnahmen von 15.000€ im laufenden Geschäftsjahr.
Die EÜR würde in diesem Fall bei Jahresabschluss einen VERLUST von 15.000€ ergeben.
Da ich aber 30.000€ über den Kredit erhalten habe, verbleiben im Endeffekt noch 15.000€ im PLUS auf dem Konto.
Was mache ich mit diesem Geld? Kann ich das steuerfrei auf mein Privat-Konto ziehen (um ggf. den Kredit abzugleichen)? Oder muss dieses Geld trotzdem versteuert werden? Laut EÜR existiert das Geld ja gar nicht, da ein Darlehen nicht in der EÜR berücksichtigt werden muss.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
E
Verifizierter Experte
22. November 2012
Ja, Entnahmen erhöhen nicht den steuerlichen Gewinn....
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B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
22. November 2012
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebni...
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