SteuerberaterGuV30. März 2017
Aufgabegewinn und Abschreibungen
Vor 5 Jahren bin ich in die Selbständigkeit gewechselt. Während der Selbständigkeit hatte ich mein bereits vorhandenes Auto genutzt und Jährlich über die AFA abgeschrieben.
Letztes Jahr hatte ich die Selbständigkeit aufgegeben wobei das private Auto komplett abgeschrieben war. Nun möchte das FA den Restwert des Autos wissen. Muss ich den Restwert laut Schwacke Liste als Gewinn ausweisen?
M
Michael Herrmann
· Köln
30. März 2017
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhaft...
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