SteuerberaterGuV7. Juni 2021
Absetzbarkeit von Raumkosten und Sonderumlage
Thema: Umsatzsteuererklärung - Raumkosten
meine Frage gliedert sich in 2 Teile: unsere Eigentumswohnung wird zu 35% von unserem Büro genutzt (vom Finanzamt bereits anerkannt).
1.Frage: die Jahresabrechnung der WEG gliedert sich ja in „auf Mieter umlegbare Kosten“ und „nicht auf Mieter umlegbare Kosten“. Sind beide Kostenarten zu 35% als Raumkosten absetzbar (also Gesamtkosten WEG x Miteigentumsanteile x 0,35)? Oder müssen Posten herausgerechnet werden.
2.Frage: im vergangenen Jahr wurde eine Fenster- und Dachsanierung vorgenommen, für die Sonderumlagen erhoben wurden. Hierzu gibt es eine gesonderte Rücklagenabrechnung 2020 in welchem unser Anteil gem. Miteigentumsanteilen aufgeführt ist. Sind diese Sonderumlagen ebenfalls zu 35% als Raumkosten absetzbar?
Und wie verhält es sich dabei mit der Mehrwertsteuer?
Vielen Dank und herzliche Grüße
E
Verifizierter Experte
21. Mai 2012
Sehr geehrte Frau Schwaller,
größerer Erhaltungsaufwand kann auf Antrag gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre aufgeteilt werden, wenn das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dient und nicht zu einem Betriebsvermögen gehört (§ 82b EStDV).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
S...
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B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
15. Mai 2012
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebni...
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