Versteuerung gemeinsamer Kapitalanlagen | frag-einen.com
SteuerberaterExistenzgründung14. November 2019

Versteuerung gemeinsamer Kapitalanlagen

Hallo, um das Risiko bei der Kapitalanlage für den Einzelnen zu verringern, würden 2 Freunde und ich gerne gemeinsam investieren. Der Preis des jeweiligen Anlageproduktes würde sich damit zu gleichen Teilen auf 3 Personen aufteilen. Welche Möglichkeiten gibt es, um dies rechtlich einwandfrei umzusetzen und mit welchen steuerlichen Belastungen wäre dies verbunden, bis die Erträge und ggf. das investierte Geld wieder zurück auf unseren privaten Konten wären? Die Eröffnung eines Depots erfordert immer die Angabe einer einzelnen Steuer-ID. Macht es Sinn hier eine unsrere jeweiligen privaten IDs zu verwenden, oder ist ein gemeinsames Unternehmen die einzige Möglichkeit? Was wäre die finanziell (steuerlich) günstigste Möglichkeit und inwiefern unterscheidet sich diese von der privaten Kapitalanlage? Wie wäre in diesem Fall mit der gewerblichen und privaten Steuererklärung zu verfahren? Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Maximilian Ertl
E
Verifizierter Experte
23. Dezember 2009
Guten Morgen Herr Ertl, die Folge für die private Steuererklärung wäre, dass die steuerlichen Einkünfte, die Ihnen als einzelne Gesellschafter zuzurechnen wären, in die Erklärung mit aufzunehmen wären. Die Eintragungen würden dann in der Anlage Kap (Beteiligungen) erfolgen. Ei...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
21. Dezember 2009
Guten Tag, gerne gebe ich Ihnen einige Hinweise zur Ihrem Vorhaben. Aus meiner Sicht käme eine gemeinsame Kapitalanlage nur über ein Gemeinschaftsdepot in Frage, damit das Vermögen und die Einkünfte Ihnen auch gemeinsam zugerechnet werden können. Gehört das Depot nur einem ...
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