Nachträgliche Versteuerung von selbständigem Einkommen | frag-einen.com
SteuerberaterExistenzgründung10. Mai 2016

Nachträgliche Versteuerung von selbständigem Einkommen

Guten Tag, ich entwickle seit 2011 nebenbei als Hobby eine Android App. Mit dieser habe ich über Verkauf und Werbeeinblendungen folgende Einnahmen gemacht: 2011 52,60 € 2012 246,45 € 2013 305,04 € 2014 755,10 € 2015 1.068,14 € Dieses Einkommen habe ich bisher nicht versteuert. Nun habe ich beim Finanzamt nachgefragt, ob ich generell dafür ein Gewerbe anmelden muss. Ich habe die Antwort erhalten, nur den Betriebseröffnungsbogen einzureichen und die Einnahmen als selbständiges Einkommen zu versteuern. Welche Möglichkeiten habe ich, die Einnahmen aus den letzten Jahren nachträglich ordnungsgemäß zu versteuern? Mit freundlichen Gruß
G
Grit Weidauer
· München
14. Mai 2012
Sehr geehrter Fragesteller, Arbeitnehmer sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die Einkünfte über € 410,00 liegen. Aus Einkommensteuerrichtlinien: "EDV-Berater übt im Bereich der Systemsoftware regelmäßig eine ingenieurähnliche Tätigkeit aus. Im Bere...
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