ist es möglich erst Freiberufler dann Gewerbetreibender zu sein | frag-einen.com
SteuerberaterExistenzgründung29. April 2020

ist es möglich erst Freiberufler dann Gewerbetreibender zu sein

Guten Tag, ich bin hauptberuflich als Angestellte tätig und habe nebenberuflich bis Ende 2019 als Kleinunternehmerin eine freiberufliche Tätigkeit als Trainerin und Coach ausgeübt. Diese habe ich offiziell beim Finanzamt und der Rentenkasse zum 31.12.2019 abgemeldet. Nun ergibt sich für mich voraussichtlich die Möglichkeit, ab Herbst 2020 online Lernmaterialien und digitale Selbstlernkurse, die ich selbst erstelle, online zu verkaufen. Das habe ich zuvor nicht gemacht, da war ich tatsächlich als freiberufliche Präsenztrainerin und Coach tätig. Wenn ich das richtig weiß, handelt es sich beim Verkauf digitaler Lernmaterialien und Selbstlernkurse um eine gewerbliche Tätigkeit. Kann ich aus steuerlicher Sicht diese Tätigkeit als gewerbliche Kleinunternehmerin neu anmelden? Und müsste ich da negative Konsequenzen fürchten, weil ich schon einmal freiberuflich tätig war? Ich danke Ihnen für Hinweise!
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
9. Januar 2011
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Grundsätzlich können Sie das Gewerbe im Jahr 2020 ohne weitere Probleme anmelden und auch (wieder) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das hat keine negativen Konsequenzen. Sie werden nach der Gewerbean...
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