SteuerberaterExistenzgründung22. Oktober 2015
Hauptberuf Architektin - nebenberufliche selbstständige Tätigkeit - was ist zu beachten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als angestellte Architektin tätig und werde zum 1.11.2015 meinen Arbeitgeber wechseln. Da allerdings das von mir bearbeitete Projekt bzgl. Rechnungsprüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, habe ich mit meinem neuen Arbeitgeber die Vereinbarung getroffen, dass ich eine Nebenwerbstätigkeit bis ca. Ende des Jahres ausführen darf, um den Projektabschluss zu machen.
Nun dachte ich mir, ich schreibe dann über die erbrachten Stunden eine Rechnung an meinen bisherigen Arbeitgeber.
Was muss ich dabei beachten?
Benötige ich eine Steuernummer?
Muss ich Umsatzsteuer abführen, wenn die Einkünfte bei ca. 2000 € brutto liegen werden?
Muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?
Welche Punkte muss ich bei der Berechnung des Stundenlohns berücksichtigen?
Ich bin von folgendem ausgegangen: mein bisheriger Bruttostundenlohn + etwas Aufschlag für Wochenendarbeit + Arbeitgeberanteile für KV, RV und PV. Muss ich dann noch die Mwst. dazurechnen und angeben?
Vielen Dank
M
Michael Herrmann
· Köln
23. Dezember 2011
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhaft...
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