SteuerberaterEinkommensteuererklärung30. Oktober 2021
Empfangene Unterhaltsleistungen für Kinder und Stipendium steuerfrei
Hallo, habe einige Fragen zur Einkommenssteuererklärung.
Wo genau in der Einkommenssteuererklärung 2020, werden Unterhaltsleistungen (für Kinder) des seit vier Jahren geschiedenen Ehegatten eingetragen? Diese beziehe ich seit letztem Jahr.
Um die Unterhaltsleistungen für unsere gemeinsamen Kinder einzufordern, musste ich eine Rechtsanwältin engagieren. Kann ich diese Kosten ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Habe gelesen man könnte dies vorsichtig in der Anlage Werbungskosten eintragen. Diese habe ich jedoch als Selbständige nicht. Falls diese Kosten nun absatzbar sind, wo genau kann ich diese angeben?
Ein steuerfreies, erhaltenes Stipendium (steuerfrei nach §3 Nr. 11 EStG)habe ich in der Einnahmen-Überschussrechnung angegeben. Muss ich das auch in der Einkommenssteuererklärung zusätzlich angeben? Falls ja, wo genau?
F
Dr. med. Frauke Gehring
· Arnsberg
10. Dezember 2012
Sehr gerne!...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
9. Dezember 2012
Guten Abend,
Unterhaltsleistungen, die Sie für Ihre Kinder beziehen, sind in der Steuererklärung nicht anzugeben. Aufgrund dessen sind allerdings auch Kosten im Zusammenhang mit dem Einfordern des Unterhalts steuerlich nicht abziehbar. Sie können diese Kosten daher nicht gelte...
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