SteuerberaterEinkommensteuererklärung18. September 2021
Einkommensteuer Betriebsrente Einmalzahlung
guten Tag,
meine Altersteilzeit endet am 31.12.2021.
Da eine Rente ohne Abschläge für mich erst ein Jahr später möglich ist muss ich dieses Jahr überbrücken.
In diesem Jahr (2022) werde ich mir meine Betriebsrente i.H.v. ca. 115000€ als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Das Einkommen meiner Frau beträgt ca. 32000€
Mit welcher Besteuerung muss ich/wir ca. rechnen wenn ich kein sonstiges Einkommen habe?
Wie wirken sich ca.10000€ ALG1 zusätzlich auf das Nettoeinkommen aus?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß
E
Verifizierter Experte
21. November 2012
Ob die Fünftelregelung Anwendung findet ist nicht klar und hängt u.a. davon ab, ob die Kapitalauszahlung von vornherein vereinbart bzw. als Option möglich war. Wenn dem so wäre, läge keine Außerordentlichkeit vor. In dem Fall wird die Fünftelregelung nicht gewährt. In den meisten...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
21. November 2012
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Für die Berechnung der Steuer kann ich Ihnen nur eine grobe Indikation geben, da für eine detaillierte Berechnung weitere Angaben von Nöten wären und dann quasi eine gesamte Steuererklärung erstellt werden müsste. I...
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