Chronologische Reihenfolge bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung | frag-einen.com
SteuerberaterEinkommensteuererklärung21. Februar 2022

Chronologische Reihenfolge bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2020 betreibe ich ein Nebengewerbe und bin somit seit dem zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Steuererklärungen der Vorjahre (18 und 19) wurden noch nicht gemacht, da hier noch ein paar Unterlagen fehlen und diese ja noch freiwillig sind. Meine Frage: Kann ich die verpflichtende Erklärung für 2020 bereits abgeben (um die Frist nicht noch weiter zu überziehen) und die vorherigen Jahre, welche noch nicht verpflichtend waren nach der Erklärung 2020 einreichen? Oder muss ich diese zwingend chronologisch abgeben, also beginnend mit der Erklärung für 18? Vielen Dank im Voraus.
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
6. Februar 2013
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebni...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

Eigene Frage stellen

Persönliche Antwort in <24h · Geld-zurück-Garantie

Jetzt Frage stellen →