Brutto- oder Nettobeträge? | frag-einen.com
SteuerberaterEinkommensteuererklärung19. November 2021

Brutto- oder Nettobeträge?

In der Anlage V der Einkommensteuererklärung sind in Zeile 40 "Erhaltungsaufwand" und in Zeile 47 " Kosten für Heizung, Warmwasser und den Schornsteinfeger" einzutragen.Die Summe wird in Zeile 51 als Werbungskosten zusammengefaßt. Frage: Beträge inklusive Umsatzsteuer oder Betrräge ohne Umsatzsteuer? Anschließend taucht bei Zeile 52 dann die Frage nach "laut Zeile 51 enthaltene abziebare Vorsteuerbeträge bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung auf. Für einen Laien unlogisch, wenn ich vorher Nettobeteräge eingeben muß
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
21. Dezember 2012
Guten Abend, tragen Sie bitte in allen Zeilen die Bruttobeträge inkl. Umsatzsteuer ein. Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig vermieten (und nur dann, z.B. bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie inkl. Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit oder bei Vermietung einer Ferienwohnung ohn...
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