SteuerberaterEinkommensteuererklärung3. Mai 2022
Übergangszuschuss
Guten Tag Herr Thomas,
seit 1.2.2019 erhalte ich eine Betriebsrente über EUR 213,18. (Summe 2019: EUR 2.346,00)
Außerdem habe ich von Feb2019- Juli2019 einen Übergangszuschuss TA von 6 mal EUR 2.097,38 erhalten.
In der Steuerklärung 2019 habe ich den Übergangszuschuss als Einkommensersatzleistung die dem Progressionsvorbehalt unterliegen in Zeile 38 EUR 12.584,00 eingetragen. War dies richtig?
Das Finanzamt hat wie folgt abgerechnet:
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn EUR 14.930,00
Ab Freibeträge für Versorgungsbeträge EUR 1.573,00
Ab Werbungskosten zu Versorgungsbezügen EUR 102,00
Ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag EUR 1,00
Einkünfte: EUR 13.254,00
Ist die Berechnung des Finanzamtes richtig gewesen?
Mit freundl. Gruß
Manfred Ulrich
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
11. März 2013
Sehr geehrter Herr Ulrich,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis bee...
🔒
Vollständige Antwort lesen
Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €
Antwort freischalten →✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert