Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Gründung einer Kapitalgesellschaft | frag-einen.com
SteuerberaterBilanz27. Mai 2022

Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Hallo, inwiefern können vorweggenommene Betriebsausgaben (Anlaufkosten ohne Notarkosten, etc.) bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (UG) nach Musterprotokoll geltend gemacht werden? Ich möchte die vorweggenommenen Betriebsausgaben der Gesellschafter über je ein Gesellschafter-Verrechnungskonto zum Tag nach der abgeschlossenen Gründung verbuchen, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen. Bei der Gewerbesteuer dürfen die vorweggenommenen Betriebsausgaben scheinbar nicht angesetzt werden (also nur bei Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag). Ist das so korrekt? Oder werden die vorweggenommenen Betriebsausgaben stattdessen beim jeweiligen Gesellschafter in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt? (Die Gesellschafter erhalten im Gründungsjahr keine Gewinnausschüttungen oder Löhne) Gehören die vorweggenommene Betriebsausgaben (z.B. angeschaffte Betriebsmittel) mit in die Eröffnungsbilanz?
B
Steuerberater Bernd Thomas
· Hannover
17. März 2013
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