SteuerberaterBilanz31. Mai 2010
Verlustübernahme durch atypische Gesellschaft
Gibt es einen Weg, das eine atypische Gesellschaft Verluste der GmbH auch im Folgejahr übernehmen kann und damit der "atypische Gesellschafter" diese Verluste bei seiner Einkommenssteuer geltend machen.
Im betreffenden Jahr wurde in der GUV/ Bilanz der GmbH keine Verlustübernahme (Erhöhung der Einlage)durch atypische Gesellschaft ausgewiesen, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.
O
Oliver Burchardt
· Castrop-Rauxel
16. August 2009
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der Angaben im Sachverhalt beruht. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann ...
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