SteuerberaterBilanz13. April 2020
Liquidationsbilanz
Eine KG wird liquidiert. An der KG sind ein Kommanditist und ein Komplementär beteiligt. Beide haben eine Einlage in gleicher Höhe geleistet. Durch Tätigkeitsvergütungen, Entnahmen, Gewinne und Verluste betragen die Kapitalkonten zum 31.12.2019 z.B. 10 Tausend und 30 Tausend.
In der Eröffnungsbilanz der KG i.L. zum 01.01.2020 werden alle Anlagengüter mit dem bereits jetzt bekannten Veräußerungspreisen eingestellt.
Wie sehen die Kapitalkonten aus?
Muss ich diese im gleichen Verhältnis (wie die ursprüngliche Einlage) aufteilen oder im Verhältnis der Kapitalkonten zum 31.12.2019, also z. B. 1:3?
Danke.
E
Verifizierter Experte
7. November 2010
Guten Abend,
grundsätzlich ist wie gesagt der anteilige Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven schon Kapitalerhöhend zu buchen (also wie ein Gewinn dem Kapitalkonto gutzuschreiben). Wenn dann allerdings trotzdem ein negatives Kapitalkonto verbleibt, kann dieses nicht a...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
4. November 2010
Guten Abend,
die Kapitalkonten zum 1.1.2020 müssten im Vergleich zum 31.12.2019 um die jeweiligen stillen Reserven in den Anlagegütern erhöht werden. Hierbei ist der vertragliche Gewinnverteilungsschlüssel zugrunde zu legen. Wenn dieser z.B. jeweils 50% beträgt, so wären auch ...
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