SteuerberaterBilanz5. April 2017
Buchung Par 15a UStG
Hallo, ich habe eine Frage zur Buchung eines immobilienwirtschafdtlichen §15a UStG-Falls. Ausgangsfall: Aufgrund einer steuerschädlichen Vermietung innerhalb der Berichtigungsperiode wird eine 15a Korrektur (monatlich 1/120) notwendig. Bislang buchen wir jeden Monat die anteilige Vorsteuerkorrektur (Aufwand an Vorsteuer). Ich bin aber unsicher, ob man nicht mit Entstehung des 15a-Falls den gesamten Korrekturbetrag gegen Rückstellung buchen müsste (Aufwand an Rückstellung aus 15a) und diese Rückstellung dann monatlich gegen Vorsteuer auflöst.
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.
O
Oliver Burchardt
· Castrop-Rauxel
17. April 2017
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Meiner Einschätzung nach ist hier noch keine Rückstellung zu bilden. Die Vorsteuerkorrektur entsteht nach Gesetz mit jedem Voranmeldungszeitraum, sie entsteht ni...
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