SteuerberaterBilanz25. Januar 2022
Bilanzielle Darstellung einer Liquidationspräferenz
Ein Unternehmen (A) wird neu gegründet. Da in das Unternehmen A gewisse Leistungen eines anderen Unternehmens (B) eingehen, Unternehmen B aber nicht direkt am Unternehmen A beteiligt sein will, erhält Unternehmen B eine Liquidationspräferenz im Falle eines Verkaufs i.H.v. X%.
Nun die Frage: Muss Unternhemen A diese Liquidationspräferenz in der Bilanz ausweisen? Oder sogar eine Rückstellung dafür bilden?
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
19. Januar 2013
Guten Tag,
das ist dann ein schwebendes Geschäft. Dieses darf bilanziell nicht abgebildet werden, weil der Erlös aus der Liquidation ja noch gar nicht feststeht und damit nicht realisiert ist.
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
18. Januar 2013
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung.
Da Unternehmen A anscheinend bilanziert, müssten die an B erbrachten Leistungen grundsätzlich als Vermögensgegenstand bewertet werden. Damit wird dann der Aufwand kor...
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