SteuerberaterBilanz7. März 2019
Bewertung einer Sacheinlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage zur Bewertung nach Handelsrecht und Steuerrecht:
Zum 01.07.18 wurde ein privates Grundstück in das Betriebsvermögen übernommen. Das Grundstück wurde am 20.08.2015 privat erworben. Die Anschaffungskosten betrugen damals 126.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Einlage beträgt der Teiwert 152.000,- Euro. Können Sie mir bitte mit angabe der jeweiligen Rechtsquelle sagen, wie das Grundstück zum Einlagezeitpunkt handelsrechtlich und Steuerrechtlich zu bilanzieren wäre?
Wie wäre die Einlage zu bewerten, wenn der Einlagezeitpunkt nicht der 01.07. 2018 sondern zum 01.03.2019 erfolgt wäre.
Ich bedanke mich für Ihre rasche Stellungnahme
Danke
A. Langenecker
K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
7. März 2019
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Steuerlich betrachtet ist die Einlage gem. § 6 Abs. Nr. 5 mit dem Teilwert zu bewerten. Allerdings sind max. die Anschaffungskosten anzusetzen, wenn das zugefüh...
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