Befreiung der Bilanzierungspflicht nach Bekanntgabe der Geschäftsaufgabe | frag-einen.com
SteuerberaterBilanz12. Dezember 2019

Befreiung der Bilanzierungspflicht nach Bekanntgabe der Geschäftsaufgabe

Schönen guten Morgen, meine Frage bezieht sich auf einen Gesetzestext, welchen ich leider nicht mehr vorfinde und aufgrund einer Neuaufsetzung meines Systems keinen Einblick mehr in meine Unterlagen habe. Es geht um die angestrebte Bilanzierungspflicht, welche uns das Finanzamt ab nächstem Jahr auferlegen möchte. Hierzu habe ich eine interessante Passage lesen können, welche besagt, dass man einen Antrag auf Befreiung der Bilanzierungspflicht stellen kann, wenn man angibt, dass der Betrieb im Folgejahr eingestellt und die Geschäftsaktivität beendet wird. Dies kann mehrere Gründe haben. Ob nicht ausreichender Profit, gesundheitliche Probleme, oder diverse Vorkomnisse welche eine weitere Fortführung zur Nichte machen können. Dieser Antrag muss aber noch im laufenden Jahr, in diesem Fall für 2019, für das Folgejahr, in diesem Jahr 2020 gestellt werden. Ich freue mich über Hilfestellung und einen wichtigen Ratschlag eines Fachmannes. Liebe Grüße, Kim
E
Verifizierter Experte
5. Februar 2010
Hallo! Eine andere Vorschrift ist mir hier leider nicht bekannt. Aus meiner Sicht sollten Sie daher einen Antrag auf Befreiung von der Bilanzierungspflicht stellen und diesen dann mit dem Anwendungserlass zu § 141 AO iVm. § 148 AO begründen. Geben Sie die Gründe für den Antrag...
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K
Steuerberater Knut Christiansen
· Viöl
4. Februar 2010
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ich gehe davon aus, dass Sie den § 148 der Abgabenordnung meinen. Dort heißt es: § 148 Bewilligung von Erleichterungen Die Finanzbehörden können für einzelne Fälle oder für bestimmte Gruppen von Fällen Erleic...
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