RechtsanwaltVertragsrecht24. April 2013
Hauskauf mit Wohnrecht und Zeitrente
Mein Bruder möchte mir unser Elternhaus übergeben. Gegen eine Zeitrente oder auf Raten. In jedem Fall soll ihm ein Wohnrecht eingetragen werden. Dieses Wohnrecht soll an die Pflicht meines Bruders zur Löschung ohne Gegenleistung gekoppelt sein, sollte mein Bruder erwartbar dauerhaft (12 Monate) aufgrund eines Pflegeheimaufenthaltes nicht in der Lage sein dieses auszuüben.
Das Haus hat einen Wert von ca. 170000,-€. Wohnrecht besteht auf eine 115 qm Wohnung. Barwert Wohnrecht bei 3,65 €/qm (ja wir wohnen auf dem Dorf) ca. 153000,- (Mein Bruder ist erst 48 Jahre).
Der Plan ist eine Ratenzahlung mit 1 % Verzinsung. Kaufsumme 95.000,- + Wohnrecht 153000,- €. Ratenzahlung 500,- €/Monat für 204 Monate (17 Jahre).
1. Ist dieses Geschäft zweifelsfrei als Kauf anzusehen? Schließe ich also somit evlt. Sozialregreß aus?
2. Grunderwerbsteuer wäre auf Kaufsumme + Wohnrecht 95000,- + 153000,- zu zahlen?
B
Bernhard Müller
· Berlin
24. April 2013
Sehr geehrter Fragesteller,
das geplante Geschäft ist als Kauf anzusehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Sie eine Leistung von 95.000 Kaufsumme + 153.000 Wohnrecht also 248.000 erbringen, während das Haus nur 170.000 Wert ist.
Damit dürften für den Fall, dass Ihr Br...
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