Gewährleistung | frag-einen.com
RechtsanwaltVertragsrecht15. November 2012

Gewährleistung

Betreff: Mängel / Gewährleistung, Kaufvertrag vom 16.06.2012 Hyundai Getz / 12 Monate Gewährleistung gem. Kaufvertrag Das am 16.06.2012 erworbene Fahrzeug mit km-Stand von 72.400 km weißt bereits am 26.10.2012 beim Stand von 76.550 km erhebliche Mängel auf. Das Fahrzeug lässt sich nicht bewegen, da die Kupplung defekt ist. • Der Händler verweigert die Nachbesserung ohne Begründung. Wie soll man in diesem Fall vorgehen, da keine RSV besteht? Es wurden 2 Anschreiben mit Frist an Händler mit Rückschein zugesand.(siehe Anlage)
S
Steffan Schwerin
· Jena
7. Dezember 2009
Sehr geehrter Fragesteller, zuständig ist das Amtsgericht am Sitz des Beklagten also des Verkäufers. Klagemusterformulare sind mir keine bekannt. Die Gerichtskosten betragen 105,00 Euro. Der Anwalt des Verkäufers kostet soweit vorhanden 157,68 Euro. Hinzu kommen könnt...
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B
Bernhard Müller
· Berlin
3. Dezember 2009
Sehr geehrter Fragesteller, da Sie sowohl nach dem Kaufvertrag als auch nach § 439 BGB einen Anspruch auf Nachbesserung haben, und der Verkäufer diese ernsthaft verweigert hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als vor dem Gericht Klage auf Nachbesserung zu erheben. Der ...
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