RechtsanwaltVertragsrecht21. Januar 2013
Eigentümerin Mutter - Darlehensnehmerin Mutter - Ratenzahler Sohn - zukünftige Konstellation
Frage zu Immobilien
Eigentümerin: Mutter
Darlehensnehmerin: Mutter
Bewohner Immobilie:Sohn
Sohn bezahlt die Raten, da damals eine eigene Finanzierung nicht möglich war (erst kurz Selbstständig).
Nun steht die Verlängerung des Darlehens an und es stellt sich die Frage wie die Konstellation zukünftig weiter geht.
Es gibt folgende Überlegungen:
Da die Mutter nicht mehr die Jüngste ist, stellt sich die Frage wie sich bei einer eventuellen Hartz4 oder Pflegesituation der Immobilienbesitz auswirkt (Wert Immobilie ca. 160.000 € - Restdarlehen ca. 125.000 €).
Es muss davon ausgegangen werden, dass im Fall der Fälle hier ein Verkauf verlangt werden könnte.
Der Sohn möchte natürlich "sein Vermögen" schützen und hat folgende Idee (Mutter wäre damit einverstanden):
Darlehen läuft weiterhin auf Mutter (wird verlängert, da Sohn weiterhin Selbstständig ist und eine Finanzierung nur zu schlechteren Konditionen möglich wäre).
Sohn wird Immobilieneigentümer - allerdings nicht als Schenkung, Überlassung oder Ähnliches (wegen dem 10jährigen "Rückforderungsrecht") sondern er kauft die Immobilie offiziel für 125.000 € ab (Geld fließt keines).
Das Darlehen von 125.000 € bleibt weiterhin auf der Mutter bestehen gesichert durch eine Grundschuld auf dem Objekt. Bei einem Verkauf durch den Sohn müsste also erst die Bank bedient werden, wodurch die Mutter im Falle eines Verkaufs Schuldenfrei wäre (sofern der Kaufpreis mindestens dem Darlehen entspricht).
Nun stellen sich folgende Fragen:
1. Kann hier die Mutter irgendwann doch auf die Zahlung der 125.000 € bestehen?
(Sohn wird mit "Zahlungseingang" Meldung an den Notar im Grundbuch Eigentümer)
2. Welche Möglichkeiten hätten "Behörden" hier?
3. Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
4. Wäre eine andere Variante möglich?
Kurz gesagt:
Sohn will Eigentümer werden ohne das Darlehen übernehmen zu müssen und ohne irgendwann "doppelt" zahlen zu müssen oder "Probleme" mit Behörden zu bekommen.
J
Jan Wilking
· Oldenburg
29. Januar 2010
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Solange der Kaufpreisanspruch nicht erfüllt wurde, kann Ihre Mutter den vollen Betrag von 125.000,- EUR aus dem Vertrag einford...
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