RechtsanwaltVertragsrecht25. Mai 2018
Anonymität trotz DSGVO ?
Laut neuer DSGVO muss man Namen und Adresse sowohl im Impressum als auch in der Datenschutzerklärung veröffentlichen. In der Erotik- und Escortbranche ist das ein heikles Thema, da natürlich hoher Wert auf Anonymität gelegt wird. Welche Möglichkeiten gibt es, an der Stelle nicht die eigenen, sondern die Daten z.B. des Webmasters oder Webdesigners (mit deren Einverständnis natürlich!) anzugeben ? Ist dies rechtlich möglich ?
Wie steht es dann um die Urheberrechte an den Fotos ?
E
Verifizierter Experte
25. Mai 2018
Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Anfrage.
Ich verstehe, dass es Ihnen unangenehm ist, diese Daten zu veröffentlichen.
Allerdings müssen leider die Daten der Person angegeben werden, die hinter dem Unternehmen steht.
Es muss hier eindeutig derjenige an...
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