Abwerben von Musikschüler | frag-einen.com
RechtsanwaltVertragsrecht29. Juli 2015

Abwerben von Musikschüler

Ich arbeite seit kurzem auf einer Musikschule Jetzt habe ich für einen möglichen Kunden für die Musikschule eine Probestunde gegeben. Es besteht keinen unterschriebenen Vertrag zwischen diesen möglichen Kunden und die Musikschule. Aus verschiedenen Gründen hat dieser Kunde mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten. Meine Frage ist: gilt dies als abwerben von Schüler? (Denn es besteht keine Einschreibung in der Musikschule) Ich darf (vom Vertrag aus gesehen) übrigens \\\\\\\\\\\\\\\'für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein\\\\\\\\\\\\\\\' Mit freundlichen Grüßen!
S
Stefan Steininger
· Murr
29. Juli 2015
Sehr geehrter Fragesteller, Vertraglich ist die Konkurrenztätigkeit ud das Abwerben (auch Eigenunterricht) verboten. Hier stellt sich dann die Frage, wie weit dies geht. Ich denke, derartige Klauseln wird man auch auf das Anbahnungsverhätnis mit dem Schüler ausweiten müs...
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D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
19. Oktober 2011
Derzeit sehe ich keine Verletzung des Vertrags. Es handelte sich weder um einen Schüler mit Vertrag noch haben Sie eine Abwerbehandlung vorgenommen. Die beabsichtige Eigentätigkeit ist ja ausdrücklich erlaubt....
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