RechtsanwaltVersicherungsrecht15. Mai 2014
Haftpflichtrecht
Durch den unqualifizierte Arbeit meines Dachdeckers ist Regenwasser in mein Haus eingedrungen. Die Haftpflichtversicherung des Dachdeckers hat bisher nur die Übernahme der Kosten zur Wiederherstellung des beschädigten Teile der Wohnung, wie Holzdecke, Laminat, Trocknung und Rigipswand zugesichert. Für den beschädigten Hausrat wurden 30 % des Neuwertes angeboten.
Frage:
1. Wieviel % des Neuwertes stehen mir zu, die Teile sind ca. 6 Jahre alt.
2.Welche Forderungen müssen auch berücksichtigt werden, wie z.B.
Unbenutzbarkeit der Räume für die Zeit der Wiederherstellung
Hotelkosten für Übernachtung \\\" \\\"
Vergütung des Arbeitsausfalles für den Anwesenheitszwang während der Reparaturarbeiten
Baulärm, Verschmutzung etc. etc.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
S
Diplom Jurist LL.M Sebastian Scharrer
· Mainz
14. Dezember 2010
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
1. Wieviel % des Neuwertes stehen mir zu, die Teile sind ca. 6 Jahre alt.
Grundsätzlich können Sie als Schadensersatz nur den Zeitwert geltend machen. Dieser Zeitwert ist sehr unterschiedlich. Daher...
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